Wer kann KulturGast werden?

KulturGast von KulturLeben Hamburg können alle Menschen werden, die in Hamburg leben und über ein nur geringes Einkommen verfügen.

 

Kinder zwischen 3 und 12 Jahren können KulturGast in unserem KulturKlub werden. Hier vergeben wir Tickets speziell für Kita- und Grundschulkinder.


Folgende Einkommensnachweise können Sie mit Ihrer Anmeldung bei uns einreichen

  • Bescheide zum Bürgergeld (SGB II)
  • Bescheide zur Grundsicherung im Alter oder aufgrund einer Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel)
  • Bescheide über Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, 3. Kapitel)
  • Wohngeldbescheide
  • Bescheide über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz


KulturGast – was bedeutet das?

KulturGast – was bedeutet das? Erfahren Sie auf dieser Seite, was sich hinter dem Begriff ‚KulturGast‘ verbirgt und wie unsere kostenfreie Kartenvermittlung für Erwachsene und Kinder funktioniert. Mehr erfahren

So melden Sie sich als KulturGast an

So melden Sie sich als KulturGast an: Gerne begrüßen wir Sie als neuen KulturGast von KulturLeben Hamburg! Alles, was wir dazu von Ihnen benötigen, ist Ihre schriftliche Anmeldung und ein aktueller Einkommensnachweis. Mehr erfahren